Ummeldung/ Umzugsmitteilung
24-Stunden-Lieferantenwechsel: Erst mitteilen, dann umziehen!
Ab dem 6. Juni 2025 tritt mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel (kurz: LFW24) die Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft. War es bislang möglich, Umzüge bis zu sechs Wochen rückwirkend dem Stromlieferanten mitzuteilen, entfällt diese Möglichkeit zukünftig. Anmeldungen (Einzug) und Abmeldungen (Auszug) sind nur noch zukunftsgerichtet möglich. Um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen, sollten sich Verbraucher daher mindestens 14 Tage vorher bei Ihrem Stromlieferanten melden.
Wie teile ich meinen Umzug mit?
Wie teile ich meinen Umzug mit?
Ihren Umzug teilen Sie uns bitte in jedem Fall schriftlich mit. Ihren Auszug (Abmeldungen) können Sie bequem und am einfachsten online über unser Kundenportal - alternativ über unser Online-Formular - vornehmen. Über das Online-Formular können Sie uns auch Ihren Einzug (Anmeldungen) mitteilen.
Wichtig!
Anmeldungen (Einzug) und Abmeldungen (Auszug) sind nur noch zukunftsgerichtet möglich (mit Einhaltung der Kündigungsfristen). Bitte teilen Sie uns daher Ihren Umzug frühestmöglich mit, jedoch spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugsdatum.
Welche Fristen sind zu beachten?
Welche Fristen sind zu beachten?
Bitte denken Sie daran, uns Ihren Umzug (mit Einhaltung der Kündigungsfrist) frühestmöglich mitzuteilen, jedoch spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugsdatum. Sollten Sie die Frist verpassen, stehen Sie weiterhin für die danach verbrauchten Energiemengen bis zur fristgerechten Vertragsbeendigung ein.
Welche Daten benötige ich bei der Mitteilung des Umzuges?
Welche Daten benötige ich bei der Mitteilung des Umzuges?
- Kundennummer
- Zählernummer(n) oder die Marktlokations-ID
- Verbrauchsstelle
- Umzugsdatum
- Ihre neue Anschrift (zur Zusendung der Schlussrechnung)
- Zählerstand zum Umzugsdatum (bitte direkt nach dem Umzug, da wir den Zählerstand ansonsten hochrechnen).
Was passiert, wenn ich die Kündigung verpasse oder vergesse?
Was passiert, wenn ich die Kündigung verpasse oder vergesse?
Sollten Sie die Frist verpassen, stehen Sie weiterhin, auch nach dem Umzug, für die danach verbrauchten Energiemengen bis zur Vertragsbeendigung ein. Denken Sie also daran, uns Ihren Umzug (mit Einhaltung der Kündigungsfrist) frühestmöglich mitzuteilen, jedoch spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugsdatum.
Was passiert, wenn der Vormieter nicht gekündigt hat?
Was passiert, wenn der Vormieter nicht gekündigt hat?
Dann steht auch dieser bis zur Vertragsbeendigung weiterhin für die verbrauchten Energiemengen ein. Erst nach Vertragsbeendigung kann eine Anmeldung auf Sie als Nachmieter erfolgen. Sollten Sie als Nachmieter währenddessen Energie verbrauchen, hat der Vormieter ggf. gegenüber Ihnen einen Anspruch auf Wertersatz der verbrauchten Energiemengen.