Grund- und Ersatzversorgung
Für alle, die zu 100 % flexibel sein wollen
Grundversorger nennt sich das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Alle drei Jahre wird vom Netzbetreiber ausgewertet, wer momentan Grundversorger der Region ist.
Dieser Basisversorger steht für die Versorgung der Haushaltskunden ein, inklusive standardisierter allgemeiner Bedingungen und allgemeiner Preise.
Zusätzlich steht er seinen Kunden als Ersatzversorger zur Verfügung, etwa im Falle einer Insolvenz des bisherigen Lieferanten. Damit dient er bei unverschuldetem Wegfall Ihres bisherigen Lieferanten auch als Ihre "Versicherung" für eine möglichst unterbrechungsfreie Versorgung mit Strom.
Nutzen Sie unseren Service und finden Sie einfach heraus, ob wir, die Kreiswerke Main-Kinzig, der Grundversorger Ihres Wohnorts sind.
Stromkennzeichnung
Der Energiemix der Kreiswerke
Die Kreiswerke Main-Kinzig informieren gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 über die Herkunft der Stromlieferungen der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH.
Hier können Sie die aktuelle Stromkennzeichnung der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH downloaden:
Stromkennzeichnung_ab_01.11.2022 der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH
Im nachfolgenden Film finden Sie eine Erklärung zum Herkunftsnachweisregister und zur Stromkennzeichnung.
Kundeninformation nach § 31 Abs. 2 Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
durch die Energiepreiskrise sehen sich Versorger und Kunden auch im Jahr 2023 besonderen Herausforderungen und steigenden Energiepreisen ausgesetzt. Die Bundesregierung hat zur Abmilderung dieser Problematik und Entlastung der Bürger eine Strompreisbremse beschlossen und zu deren Umsetzung das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) erlassen. Ziel ist es, die Letztverbraucher während des gesamten Jahres 2023 und ggf. auch noch bis zum 30.04.2024 mit einem staatlich finanzierten Preisdeckelungsmechanismus zu unterstützen. Die konkrete Abwicklung erfolgt durch uns als Lieferant und hängt von den tarifvertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden und dem Energiebezug an den Entnahmestellen ab.
Bitte beachten Sie: Liegt der für Sie geltende Arbeitspreis unter dem Referenzpreis, steht Ihnen kein Anspruch auf Entlastung nach dem Strompreisbremsengesetz zu.
Sie haben noch Fragen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice stehen Ihnen unter der Tel.-Nr. 06051-84 2002 oder per E-Mail unter kunden(at)kreiswerke-main-kinzig.de gerne zur Verfügung.
Unter dem folgenden Link haben wir Ihnen entsprechende Informationen zur Umsetzung der Strompreisbremse zusammengestellt.
Kundeninformation zur Gaspreisbremse nach § 4 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
durch die Energiepreiskrise sehen sich Versorger und Kunden auch im Jahr 2023 besonderen Herausforderungen und steigenden Energiepreisen ausgesetzt. Die Bundesregierung hat zur Abmilderung dieser Problematik und Entlastung der Bürger eine Gaspreisbremse beschlossen und zu deren Umsetzung das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) erlassen. Ziel ist es, die Letztverbraucher während des gesamten Jahres 2023 und ggf. auch noch bis zum 30.04.2024 mit einem staatlich finanzierten Preisdeckelungsmechanismus zu unterstützen. Die konkrete Abwicklung erfolgt durch uns als Lieferant und hängt von den tarifvertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden und dem Energiebezug an den Entnahmestellen ab.
Unter dem folgenden Link haben wir Ihnen entsprechende Informationen zusammengestellt.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Veröffentlichung des Energielieferanten nach § 77 EEG
An Letztverbraucher gelieferte Strommenge der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH:
399.035.00 kWh
Die angegebenen Daten beziehen sich auf das Kalenderjahr 2021.
Nachweis für Wiederverkäufer
Streitbeilegung Strom/ Gas
Fragen oder Beschwerden
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH betreffen, sind zu richten an:
Kreiswerke Main-Kinzig GmbH
Barbarossastraße 26
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 84-2000
Telefax: 06051 84-250
E-Mail: kunden(at)kreiswerke-main-kinzig.de
Energie-Schlichtungsstelle
Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon 030 2757240-0
Fax 030 2757240-69
E-Mail info(at)schlichtungsstelle-energie.de
Internet www.schlichtungsstelle-energie.de
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 80 01
53105 Bonn
Bundesweites Infotelefon
030 22480-500 oder 01805 101000
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de
Streitbeilegung Allgemein
Für Verbraucherschlichtung bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen, die nicht Strom und Gas betreffen, ist die bundesweite Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle zuständig. Unser Unternehmen nimmt jedoch in keiner anderen Sparte außer Strom und Gas an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Bundesweite Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
Mail mail(at)verbraucher-schlichter.de
Online-Streitbeilegung
Über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission erhalten Sie bei Bedarf kostenlose Hilfestellung, sollten Sie Beschwerden zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag haben. Außerdem bekommen Sie dort Informationen über die Verfahren der Schlichtungsstellen für Verbraucher in der Europäischen Union.
Die OS-Plattform erreichen Sie über folgenden Link:
Gerne können Sie sich auch direkt an uns wenden: