Am 15. Februar 1920 wurde der Gründungsvertrag für das „Kreiselektrizitätsamt“ unterzeichnet. Bis dahin gab es aber eine Vorgeschichte:
Gemeinsam wollten die Kreise Gelnhausen und Hanau mit dem Ausbau der Elektrizitätsanlagen beginnen. Bereits im Jahr 1919 schloss sich der Kreis Gelnhausen mit dem Landkreis Hanau zusammen.
Briefkopf des Kreiselektrizitätsamtes Hanau-Gelnhausen aus dem Jahr 1920. (Bildquelle: Archiv Kreiswerke)
Es wurde beabsichtigt, nach erfolgtem Ausbau einen Zweckverband zu gründen, der die Ausbaukosten und den Betrieb übernehmen sollte.
In einer Sitzung vom 17.01.1920 ging es im Tagesordnungspunkt 1 um die wichtige Frage: "Zweckverband oder nur Beischaltung des gemeinsamen Elektrizitätamtes mit dem Kreise Hanau“. Die Kommission kam zu dem Schluss, dem Kreisausschuss vorzuschlagen den Gedanken der Bildung eines Zweckverbandes fallen zu lassen.
Kurze Zeit später ist es dann soweit. Der spätere Leiter der Kreiswerke Gelnhausen, Conrad Lohrey, wird in die Verwaltung des Kreises Gelnhausen berufen. Er hat die Aufgabe, ein kreiseigenes Elektrizitätsunternehmen, die heutigen Kreiswerke aufzubauen.
(Bildquelle: Heimatjahrbuch „Zwischen Vogelsberg und Spessart“ aus dem Jahr 1964; Herausgeber Main-Kinzig-Kreis (Landrat Kress); aus dem Archiv der "Zentrum für Regionalgeschichte")