Windkraft

Die Windkraft ist eine wesentliche Säule im Bereich der regenerativen Energien.

Um Flora und Fauna vor Ort zuschützen und zu erhalten, gibt es bei der Errichtung von Windrädern klare Vorgaben. Was gibt es hier konkret zu beachten, um nachhaltig zu agieren?

Waldgebiete mit besonders wertvollen Laub- und Mischwäldern sowie Schutzgebiete von besonders hoher ökologischer Bedeutung für Mensch und Tier sind für die Windenergienutzung ausgeschlossen. In den meisten Bundesländern stehen forstwirtschaftlich genutzte Nadelwälder zur Verfügung. Hier liegt der grundsätzliche Unterschied: Ein Forst besteht aus einer Aufforstung und kann unter ökologischen Bedingungen genutzt werden. Einen Wald hingegen kann man nicht pflanzen, er kann nur aus sich selbst heraus wachsen.

Umso wichtiger ist, dass eine Ausweisung wertvoller Waldgebiete für die Windenergienutzung in Deutschland gar nicht erst stattfindet.

Gemäß Eingriffsregelung des deutschen Naturschutzrechts sind Unternehmen, die Windräder bauen, dazu verpflichtet, Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt möglichst zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sind Maßnahmen durchzuführen, die den Eingriff angemessen ausgleichen – wie etwa die Wiederaufforstung oder Herausnahme von Waldflächen aus der Bewirtschaftung, das Ausweisen oder Anlegen von Biotopen sowie die Errichtung von Nisthilfen und Blühwiesen. Dabei kommen nur Maßnahmen in Betracht, die eng mit der Naturschutzbehörde abgestimmt wurden und genehmigt sind. Grundsätzlich müssen hierdurch Populationen bestimmter Arten gestärkt bzw. Lebensräume aufgewertet werden. Natürlich berücksichtigen die Kreiswerke und die mit ihnen verbundenen Unternehmen diese Vorgaben auch bei den heimischen Windparks.