Einspeisevergütung

Immer mehr Menschen denken über die Investition in eine Photovoltaikanlage nach. Bei der Recherche stellen sich viele die Frage: Wieso erhöhen die Versorger die Strompreise, aber nicht die Einspeisevergütung?

Eigentlich sollte man meinen, dass das Unternehmen, bei dem man den Strom einspeist, diesen eingespeisten Strom dann auch wieder direkt weitergibt. Betrachtet man die Differenz zwischen der Einspeisevergütung pro Kilowattstunde und dem aktuellen Strompreis, könnte man den Eindruck bekommen, dass die Versorger hier ganz klar diejenigen sind, die davon profitieren.

Die Marktrollen sind entscheidend. Netzbetreiber sind in Bezug auf die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen die Abnehmer des Stroms.

Das heißt, Netzbetreiber wie die Kreiswerke Main-Kinzig kaufen den Strom bei Kund:innen ein und leiten ihn direkt weiter an den Übertragungsnetzbetreiber. Bei der Vergütung geht der Netzbetreiber sogar in Vorleistung. Der Übertragungsnetzbetreiber vergütet dem Netzbetreiber ungefähr einen halben Monat später 1:1 den Preis, den dieser an die Kund:innen gezahlt hat.

Der Netzbetreiber, so auch die Kreiswerke, verdient mit dem Strom, der eingespeist wird, nichts – und kann ihn auch nicht an die eigenen Kund:innen direkt weiterverkaufen.

Denn die interne Weitergabe ist zum einen rechtlich nicht zulässig, zum anderen wird die Stromverwendung jährlich von einem Wirtschaftsprüfer testiert und es werden mehrere Kontrollinstanzen durchgeführt, damit alle Gesetzesvorgaben vollumfänglich eingehalten werden. Das erklärt auch, weshalb Kund:innen, die Strom von einer Photovoltaikanlage einspeisen und gleichzeitig Strom von dem gleichen Unternehmen beziehen, unterschiedliche Ansprechpartner:innen haben. Die Geschäftsfelder
müssen getrennt sein.

Kurz erklärt: Einspeisevergütungen und Strompreise sind komplett unabhängig voneinander zu betrachten. Das hat Gründe.

Einspeisevergütung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der in das Netz eingespeiste Strom durch den Netzbetrieb an den Übertragungsnetzbetreiber abgegeben werden muss und nicht an den eigenen Lieferanten zum Verkauf weitergegeben werden darf. So auch beim eingespeisten Strom von Photovoltaikanlagen der Kreiswerke-Kund:innen. Die Vergütungssätze sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Sie orientieren sich unter anderem an der gesamten installierten Leistung von Photovoltaikanlagen in Deutschland.

Strompreise

Der Strom hingegen, der an Kreiswerke-Kund:innen verkauft wird, wird an der Strombörse eingekauft. Auch dafür gelten strenge gesetzliche Regelungen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur.