Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Übertragung der bestehenden Verträge auf die Stadtwerke Celle GmbH
Warum steigen die Kreiswerke aus dem Gasgeschäftsfeld aus?
Warum steigen die Kreiswerke aus dem Gasgeschäftsfeld aus?
2022 war für uns wie für viele andere Gasversorger ein herausforderndes Jahr. Als Folge des Ukraine-Krieges, der Verknappung von Gasmengen und der damit verbundenen Unsicherheiten ist die Kalkulation unserer Gaspreise zuletzt immer schwieriger geworden. Eine nachhaltige Beschaffung der Gasmengen für unsere Kunden war bzw. ist kaum noch möglich. Wir haben uns deshalb entschieden, zum 30.06.2023 aus dem Gasgeschäft mit Haushaltskunden auszusteigen.
Was bedeutet das für unsere Kundinnen und Kunden?
Was bedeutet das für unsere Kundinnen und Kunden?
Sie werden weiterhin sicher versorgt! Bis zum 30.06.2023 beliefert die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH Sie verlässlich mit Erdgas. Ab dem 01.07.2023 übernehmen die Stadtwerke Celle Ihre Gasversorgung automatisch und beliefern Sie zu den aktuellen Bedingungen und Preisen Ihres mit uns vereinbarten Tarifs. Sie müssen hierfür nichts unternehmen. Sie erhalten dazu ebenfalls ein Schreiben der Stadtwerke Celle.
Warum wurde als Folgelieferant die Stadtwerke Celle GmbH gewählt?
Warum wurde als Folgelieferant die Stadtwerke Celle GmbH gewählt?
Maßgeblich für die Auswahl eines geeigneten Folgelieferanten war, dass der Wechsel für unsere Kunden möglichst wenige Veränderungen mit sich bringt - sowohl in preislicher Hinsicht als auch mit Blick auf die Vertragsbedingungen. Die von uns im Sinne unserer Kunden definierten Anforderungen erfüllen die Stadtwerke Celle.
Was müssen Sie für die Abschlagszahlungen wissen?
Was müssen Sie für die Abschlagszahlungen wissen?
Die monatlichen Abschlagszahlungen werden von uns bis einschließlich Juni erhoben. Der Fälligkeitstermin für den Juni-Abschlag ist der 03. Juli 2023. Zur Fälligkeit der nachfolgenden Abschlagszahlungen erhalten Sie nach Vertragsübergang von der Stadtwerke Celle GmbH eine gesonderte Information.
Was bedeutet das für die Gaspreisbremse?
Was bedeutet das für die Gaspreisbremse?
Bezüglich der Gaspreisbremse ab dem Übergabestichtag geben wir alle relevanten Angaben an die Stadtwerke Celle weiter, sodass Sie Ihre Entlastung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erhalten.
Mitteilung der Zählerstände
Mitteilung der Zählerstände
Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden, uns Anfang Juli Ihren Zählerstand vom 30.06.2023 mitzuteilen. So können wir eine genaue Abgrenzung der Verbrauchsmenge zum Übergabestichtag im Rahmen der Abrechnung vornehmen.
Sie können dabei aus den nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten wählen:
- Kundenportal
- E-Mail: Kunden(at)Kreiswerke-Main-Kinzig.de
- Telefonisch: 06051 84-2010
Wir erstellen eine Schlussrechnung zum 30.06.2023, sobald uns die dafür benötigten Informationen des Netzbetreibers vorliegen.