Öffentliche Ladeinfrastruktur

Sie können Ihr Elektrofahrzeug an unseren öffentlichen Ladesäulen ganz einfach wieder aufladen. Die Ladestationen befinden sich an verschiedenen Standorten im Main-Kinzig-Kreis und ermöglichen Ihnen somit, problemlos von A nach B zu kommen.

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Kreiswerke Main-Kinzig GmbH

Barbarossastraße 26
63571 Gelnhausen

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Lademöglichkeiten

Wie kann man einen Ladevorgang an den Ladesäulen der Versorgungsservice Main-Kinzig aktivieren und durchführen?

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, um unsere Ladesäulen zu nutzen und somit ihr Elektrofahrzeug wieder aufzuladen.

  • Via ad-hoc Ladung über das Smartphone

    • Bitte scannen Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code, der sich bei dem von Ihnen ausgewählten Ladepunkt befindet.
    • Nach dem Öffnen des angezeigten Link werden Sie auf die „community.beenergised.colud“ geleitet. Sie bekommen den Ladepunkt-Standort angezeigt und erhalten Auskunft über den entsprechenden Ladestrom-Tarif.
    • Nach dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Anerkennung der Tarifkonditionen, geben Sie bitte noch Ihre E-Mailadresse ein.
    • Im Anschluss wählen Sie bitte, ob der Ladevorgang per PayPal oder Kreditkarte bezahlt werden soll und geben die entsprechenden Daten ein.
    • Anschließend erfolgt die Freigabe des Ladepunktes über das Backend von ChargePoint Austria GmbH.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie mit Ihrem Smartphone den ladepunktgezogenen QR-Code zur Ladeautorisierung mittels einer Dritt-Anbieter APP scannen, so findet der Ladevorgang zu den Konditionen des Herausgebers bzw. Anbieters dieser Dritt-Anbieter APP statt. In Angelegenheiten rund um die Ladekonditionen Ihres Elektromobilitäts- / Fahrstromanbieters bzw. der Abrechnung bitten wir Sie, direkt Kontakt zu diesem aufzunehmen.

  • Via RFID-Roaming-Ladekarte

Nutzen Sie alternativ zum ad-hoc Laden die Ladekarte von einem der über 100 kooperierenden Roamingpartner bzw. Fahrstromanbieter unseres Backendanbieters ChargePoint Austria GmbH

Sie laden, nach erfolgter Freischaltung entsprechend den Konditionen des jeweiligen Tarifs Ihres Roaming bzw. Fahrstrom-Ladekartenanbieters.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie eine Ladeautorisierung durch Vorhalten Ihrer Ladekarte durchführen, so findet dieser Ladevorgang zu den Konditionen und Bedingungen statt, die Sie mit Unterzeichnung des Ladekartenvertrages von dem Herausgeber der Ladekarte akzeptiert haben. In Angelegenheiten rund um die Ladekonditionen Ihres Elektromobilitäts- / Fahrstromanbieters bzw. der Abrechnung bitten wir Sie, direkt Kontakt zu diesem aufzunehmen.

Bieten die Versorgungsservice Main-Kinzig eine eigene Ladekarte mit einem günstigen Fahrstromtarif an?

Nein, wir sind ausschließlich Ladestationsbetreiber (Charge Point Operator oder auch kurz CPO) dieser eichrechtskonformen Ladeinfrastruktur und verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der Anlage. Wir treten nicht in der Funktion des Elektromobilitätsanbieters (Electric Mobility Provider oder auch EMP) auf ,der Ihnen einen Fahrstromtarif anbietet.

Ladestrom-Tarif

Sie haben die Möglichkeit, zum nachfolgenden Tarif an unserer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur Ladestrom zu beziehen.

Bei einer ad hoc Ladung (einer punktuellen Aufladung) über die be.ENERGISED Community des Anbieters ChargePoint Austria GmbH, unterteilt sich dieser Tarif in:

  1. einen Mindestbetrag i. H. v. 4,71 € (brutto), der mit dem Start des Ladevorgangs anfällt und mit dem weiteren Ladestromentgelt verrechnet wird, wenn als Zahlungsmethode "Kreditkarte" oder "PayPal" gewählt wurde, und
  2. einen Verkaufspreis von 0,79 € / kWh (brutto)

Weitere Tarifbestandteile, wie z. B. ein zeitabhängiges Entgelt für die Standkosten auf dem zur Ladeinfrastruktur gehörenden Parkplatz oder Grundgebühren, sind in diesem Tarif nicht enthalten und werden auch nicht auf anderem Wege gegenüber dem/der Nutzer(in) angesetzt und abgerechnet.

Roamingpartner

Hier sehen Sie einen Auszug bekannter Anbieter aus der Liste aller Roamingpartner, mit deren Ladekarten Sie unsere Ladepunkte freischalten können :

 •            Alpiq E-Mobility AG

•             AUDI AG

•             BayWa AG

•             chargecloud GmbH

•             Chargemap SAS

•             Charge-ON GmbH

•             ChargePoint, Inc.

•             Citywatt GmbH

•             Easytrip

•             eCarUp AG

•             eeMobility GmbH

•             ENIO GmbH

•             Freshmile Services

•             Go Electric Stations SRLS

•             Maingau Energie GmbH

•             Mainova AG

•             MOVE Mobility AG

•             Park & Charge i Sverige AB

•             PlugSurfing

•             Porsche Smart Mobility GmbH

•             Post Company Cars AG

•             Telekom Deutschland GmbH

•             The New MotionB.V.

•             Vattenfall Smarter Living GmbH

•             Volkswagen Group Charging GmbH

  Klicken Sie auf den Link, um zur vollständigen Liste zu gelangen.

 >> zur vollständingen Liste der Roamingpartner

Eichrechtskonformität

Beispiel eines Public Keys an einer Mennekes Ladesäule

Die von der Versorgungsservice Main-Kinzig betriebenen Ladeinfrastrukturen der Hersteller Mennekes und Compleo sind eichrechtskonform ausgeführt. Eine exakte Weiterberechnung der jeweils geladenen Energiemengen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, wird hierdurch sichergestellt.

Weiterer Bestandteil der Eichrechtskonformität ist, dass dem Nutzer die Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung des getätigten Ladevorganges ermöglicht wird. Diese Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Ladevorgänge wird bei den Herstellern Mennekes und Compleo unterschiedlich sichergestellt.

Mennekes Ladesäulen

Bei den Ladesystemen von Mennekes erfolgt diese „Plausibilitätsprüfung des getätigten Ladevorganges“ mittels einer entsprechenden Transparentsoftware und dem 96-stelligen Public Key des verwendeten bzw. genutzten Ladepunktes einer Ladesäule.

>> zur Transparentsoftware

Die Ladepunkte Public Key’s der von uns betrieben Mennekes Ladeinfrastruktur sind bei der Bundesnetzagentur hinterlegt und können über nachfolgenden LINK abgerufen werden:

>> zur Seite der Bundesnetzagentur

 

Compleo Ladesäulen

Bei den Ladesystemen von Compleo erfolgt die Dokumentation der Ladevorgänge direkt an der Ladesäule durch ein Speicher- und Anzeigemodul (SAM). Hier können Sie Ihren Ladevorgang an der Ladesäule im Nachgang ganz einfach verifizieren lassen. Die entsprechende Bedienungsanleitung zum SAM können, Sie durch das Einscannen des jeweils seitlich an der Compleo-Ladesäule befindlichen QR-Codes herunterladen.

Download der Bedienungsanleitung

 

Standorte

FAQ

Ist der Ladestrom auch Ökostrom?

Ja, seit der Errichtung der ersten Ladesäulen im Jahr 2010 werden diese mit Ökostrom der Kreiswerke betrieben. Die Grünstrommengen der Kreiswerke stammen aus TÜV-zertifizierten Wasserkraftwerken in Deutschland und Österreich. Durch das TÜV-Siegel EE02 ist garantiert, dass die einzelnen Strommengen dem jeweiligen Abnehmer von der Erzeugung bis zum Verbrauch zugeordnet werden können. Die Strommengen werden dabei zu 100 % regenerativ erzeugt und zeitgleich an den Kunden geliefert, d.h. der Kraftwerkspool produziert zu jeder Viertelstunde mindestens so viel Strom, wie die Endkunden zur gleichen Zeit verbrauchen. Gleichzeitig werden die Stromlieferungen über das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes überwacht und mit Entwertungsnachweisen belegt.

Was mache ich, wenn ich das Ladekabel an meinem Fahrzeug oder der Säule nicht abbekomme?

Die Ver-/Entriegelung des Typ 2-Ladekabels wird von Ihrem Fahrzeug aus freigegeben.
Bitte verschließen Sie Ihr Fahrzeug und öffnen dieses anschließend wieder. Über die Kommunikationsschnittstelle Ihres Ladekabels wird der Ladesäule das Signal übertragen, die Verriegelung des Ladekabels freizugeben.

Wie schnell lädt jeder Ladepunkt?

Jeder Ladepunkt lädt mit Wechselstrom (AC) einphasig mit 16 A (2,3 kW) bis 3 phasig mit 32 A (22 kW). Dies entspricht bei einem Durchschnittsverbrauch von 16 kWh je 100 km einer Ladeleistung von 22 kW = 137 km je Stunde. Ein möglicher ladeleistungslimitierender Faktor besteht lediglich seitens des verwendeten Typ 2-Ladekabels (20 A oder 32 A) sowie des Ladecontrollers des batteriebetriebenen Fahrzeuges.

An welcher Stelle muss ich meine Ladekarte anhalten?

Bei den Mennekes-Ladesäulen ist die Ladekarte seitlich, zwischen der Ladesteckdose und dem Display, anzuhalten. Die entsprechende Stelle ist mit der Bezeichnung „RFID“ gekennzeichnet.

Bei den Compleo-Ladesäulen ist die Ladekarte von vorne, unterhalb des Displays, anzuhalten. Die entsprechende Stelle ist mit einem RFID-Piktogramm gekennzeichnet.

Werden personenbezogene Daten von den RFID-Karten gelesen, gespeichert und/oder ausgewertet?

Nein, bei Autorisierung eines Ladevorgangs über Ihre Ladekarte eines kooperierenden Roaming-Partners wird lediglich die RFID-Kennung des jeweiligen Ladekarten-Chips für den Abrechnungsdienstleister transferiert.

Warum haben die Ladesäulen keine angeschlagenen Typ 2 Ladekabel?

Fest angeschlagene Ladekabel an der Ladesäule sind nicht vor Vandalismus geschützt.
Diese könnten auch beim unbeabsichtigten Überfahren beschädigt werden.

Habe ich für das Stromtanken in der Seeboldwiesenstraße (Marktplatz) in Bad Orb einen Parkschein für den gebührenpflichtigen Parkraum zu ziehen?

Nein, die seitens der Kurstadt Bad Orb zur Verfügung gestellten PKW-Stellflächen sind für den Nutzer während der Dauer des Ladevorgangs von dieser Parkgebühr befreit.

Errichten die Versorgungsservice Main-Kinzig auch Gleichstrom-Schnellladesysteme (DC) im öffentlichen Raum?

Die Versorgungsservice Main-Kinzig stellen mit der Errichtung der Wechselstrom (AC)-Ladeinfrastruktur eine Grundversorgung im Main-Kinzig-Kreis zur Verfügung. Gleichstrom (DC)-Schnellladesystemen werden von uns nicht errichtet, da Kosten für Anschaffung und Unterhalt von Schnellladesysteme unverhältnismäßig hoch gegenüber einer AC-Normalladeinfrastruktur sind.

Könnte ich bei Regen oder beim Berühren der Kontakte einen elektrischen Schlag bekommen? 

Das kann nicht passieren, da der Ladestrom erst nach vorheriger Prüfung der Ladeverbindung und dem Fahrzeug-Ladecontroller freigegeben wird. Auch während des Ladevorgangs erfolgt eine Überwachung der Stromflüsse.

Mein Auto lädt nur mit reduzierter Leistung. Was ist hier los?                                                      

Bevor der Ladezyklus an einem Ladepunkt erfolgt, findet ein Kommunikationsaustausch zwischen der Ladesäule, dem Kabel sowie dem Fahrzeug statt. Sofern Sie ein leistungslimitierendes Element in dieser Verbindung haben, beschränkt sich die Ladeleistung auf den kleinsten Nennwert. Andernfalls könnte auch die im Fahrzeug vorgegebene Ladeleistung unbeabsichtigt gedrosselt worden sein.

Mein Ladevorgang wird erst erfolgreich freigeschaltet und bricht dann ab. Was ist los?             

Sollte während der ersten Minute der Ladevorgang abbrechen, hat dies in der Regel zwei Gründe

  • Während des Kommunikationsaustauschs wurden nicht plausible Informationen ausgetauscht bzw. es bestanden Spannungsschwankungen. In diesem Fall wiederholen Sie bitte den Ladeversuch bzw. den Ladevorgang.
  • Ein Defekt oder eine nicht einwandfreie Ladecontroller-Software des Fahrzeugs besteht. Bitte schildern Sie Ihrem Autohaus das Problem.


Was passiert, wenn der Strom an der Ladesäule ausfällt? Bin ich mit meinem Ladekabel an der Säule gefangen?

Nein, sobald die Ladesäule spannungsfrei ist, öffnet die Ladeverriegelung der Typ 2-Steckbuchse der Ladepunkte.

Bei einem Ladepunkt bzw. einer Ladesäule wird entweder kein Display oder im Display eine Störung angezeigt.

Unsere öffentlich zugänglichen Ladesäulen werden gemäß den herstellerseitigen Vorgaben gewartet sowie den geltenden Normen und Regelwerken geprüft. Sollte Ihnen einmal ein Defekt oder eine Fehlfunktion unserer Ladeinfrastruktur auffallen, freuen wir uns über die Kontaktaufnahme und eine Beschreibung Ihrerseits.  Dank Ihres Hinweises können wir zeitnah die Instandsetzung durchführen.

Auf dem Stellplatz der Elektro-Tankstelle steht ein Fahrzeug, welches sich nicht darauf befinden dürfte?                                                                                                                                                    

Wir statten alle unsere öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit einem auf dem Boden befindlichen Piktogramm (gemäß StVO § 39, Abs. 10 StVO) aus. Möglichkeiten, Parkverstöße zu ahnden, haben wir leider selbst nicht. Das ordnungswidrige Verhalten könnte lediglich durch einen Anruf beim Ordnungsamt angezeigt werden, sofern die für die Elektromobilität reservierte PKW-Stellfläche kein Privatgrundstück, sondern öffentlicher Verkehrsraum ist. 
 

Ansprechpartner

Ansprechpartner für öffentliche Ladelösungen
Jürgen Reimer
06051 84-3332
juergen.reimer(at)kreiswerke-main-kinzig.de

Telefonisch stehen wir Ihnen gerne von Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr und Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.