In die Natur investiert:

Naturenergie Main-Kinzig zu nachhaltigen Kompensationsmaßnahmen am Windpark Roßkopf

Die Kreiswerke-Enkelin Naturenergie Main-Kinzig GmbH, eine gemeinsame Gesellschaft der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH und der Energieversorgung Offenbach AG, ist Eigentümerin und Betreiberin der sechs Windkraftanlagen am Roßkopf bei Flörsbachtal und Jossgrund. Errichtet wurden die Windräder auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Als Ausgleich für den Eingriff in den Fichtenbestand wurden 20 Hektar ökologisch hochwertiger Altbaumbestand im Jossgründer Gemeindewald für die Dauer von 65 Jahren aus der Bewirtschaftung genommen. Dadurch entwickelt sich dort ein ökologisch höherwertiger, naturbelassener Wald. Den Erholungswert am Windpark Roßkopf wissen auch mehr und mehr Wanderer zu schätzen. Und fragen sich, wie genau das eigentlich funktioniert mit den Ausgleichsmaßnahmen für die genutzten Flächen. Mit diesem Thema beschäftigt sich die Naturenergie Main-Kinzig in ihrer Pressemitteilung.

Sowohl bei der räumlichen Planung von Windenergieanlagen als auch bei der Genehmigung am konkreten Standort werden die hohen Anforderungen des Naturschutzes berücksichtigt. Das garantieren Gesetze auf europäischer Ebene sowie auf Bundes- und Länderebene.

Grundsätzlich gilt: Waldgebiete mit besonders wertvollen Laub- und Mischwäldern oder Schutzgebiete mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit für Mensch und Tier sind für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Stattdessen stehen in den meisten Bundesländern forstwirtschaftlich genutzte Nadelwälder zur Verfügung. Und hier liegt der grundsätzliche Unterschied: Ein Forst besteht aus einer Aufforstung und kann unter ökologischen Bedingungen genutzt werden. Einen Wald hingegen kann man nicht pflanzen, er kann nur aus sich selbst heraus wachsen. Umso wichtiger ist also, dass eine Ausweisung wertvoller Waldgebiete für die Windenergienutzung in Deutschland gar nicht erst stattfindet.

Der Flächenbedarf moderner Windenergieanlagen ist übrigens gering: für eine moderne Onshore-Anlage mit drei Megawatt Leistung wird einschließlich der Zufahrtswege die Fläche eines halben Fußballfeldes benötigt.

Die Nutzung der Flächen lässt sich grundsätzlich unterscheiden in dauerhaft, also für den gesamten Zeitraum der Betriebszeit, und temporär. Als dauerhaft sind die Flächen im Bereich der Fundamente, der geschotterten Kranstellplätze sowie der Zufahrten anzusehen. So ist also auch die Fläche für den Kranausleger dauerhaft von Gehölzbewuchs freizuhalten. Er wird für den Aufbau und etwaige Reparaturarbeiten benötigt - sowie auch für den Abbau der Anlage am Ende ihrer Nutzungsdauer. Für diese Bereiche ist die Entwicklung von Waldwiesen durch naturnahe Grünlandeinsaat vorgesehen. Temporäre, also nur für eine gewisse Zeitdauer genutzte Flächen, stellen die Lager und Montagestandorte dar. Diese Flächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten vollständig zurückgebaut und können wieder einer forstlichen Nutzung zugeführt werden.

Gemäß Eingriffsregelung des deutschen Naturschutzrechts sind Projektträger von Windparks dazu verpflichtet, Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt möglichst zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sind Maßnahmen durchzuführen, die den Eingriff adäquat kompensieren.  Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Hierfür kommen folgende Maßnahmen grundsätzlich in Betracht: Obstbäume, Aufforstung, Nisthilfen, Teiche, Biotope, Blühwiesen und Bienenstöcke.

Der „Landschaftspflegerische Begleitplan“ hat für den Windpark Roßkopf verschiedene Kompensationsmaßnahmen in der benachbarten Umgebung, etwa in der Gemarkung Breunings, vorgesehen. Die dort entstehenden Biotope reichen von Buchenmischwald über Fichtenforst über weitere heimische, standortgerechte Baumgruppen bis hin zu Frischwiesen und so genannter Ruderalflur. Hierunter versteht man spontan entstandene Ansiedlungen von Vegetationsbeständen aus Stauden, Gräsern und Kräutern.

Die Partner hätten große Sorgfalt und Umsicht bei der Umsetzung der umfangreichen Planungen sowie der entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen bewiesen, so Oliver Habekost, einer der beiden Geschäftsführer der Naturenergie Main-Kinzig GmbH: „Dadurch konnte der Bau des Windparks mit möglichst geringen Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt realisiert werden.“

Energiewende und Naturschutz stellen keinen Gegensatz dar“, so Habekost. „Gerade an Forststandorten“, setzt er nach. Denn ein Hektar Wald speichert nach Angaben der Stiftung „Unternehmen Wald“ pro Jahr über alle Altersklassen der Bäume hinweg 13 Tonnen CO2. Auf der gleichen Fläche spart ein Windrad der Drei-Megawatt-Klasse pro Jahr rund 5.500 Tonnen CO2 – also gut das 400-Fache!“, rechnet er vor. „Hinzu kommen die verpflichtenden Ersatzaufforstungen, die den Forst zusätzlich resistenter gegen die Auswirkungen des Klimawandels machen“, ergänzt der Geschäftsführer und fügt hinzu: „Die Aufforstung mit trockenresistenten und standortgerechten Baumarten trägt mittel- und langfristig zum Erhalt des Forstes bei.“

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